Gewaltschutzkonzept Betreutes Einzelwohnen

Gewaltschutz

Bei der Begleitung unserer Klient*innen im Betreuten Einzelwohnen ist uns der Gewaltschutz ein großes Anliegen. Das Team des Betreuten Einzelwohnen lehnt jegliche Form von Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten ab und verankert den Gewaltschutz nun verbindlich in den Strukturen ihrer Arbeitsbereiche. Hierzu wurde sich intensiv mit der Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes nach § 37a SGB IX beschäftigt und ein Gewaltschutzkonzept sowie ein Gewaltschutzkonzept in einfacher Sprache erstellt.